Hinweis über Betriebs- und Dienstvereinbarungen Update:
Montag, 3 April, 2023 11:44
Wir
hoffen:
dass kein Betriebsrat/Personalrat sich auf fertige Betriebsvereinbarungen verlässt,
dass kein Betriebsrat/Personalrat diese Vereinbarungen, unbedacht für allgemein anwendbar hält. In der Regel ist immer auf die Situation in der Firma/Dienststelle abzustellen,
dass kein Betriebsrat/Personalrat vergisst, den Sachverstand der Gewerkschaften oder (interne/externe) Sachverständige, in seinen Bemühungen um eine rechtsichere Betriebsvereinbarung mit einzubeziehen,
dass der Betriebsrat/Personalrat sich intensiv mit der Problemstellung um eine Vereinbarung innerhalb des Betriebes oder Dienststelle auseinandersetzen muss,
dass der Betriebsrat/Personalrat mit dieser Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung einen leichteren Start haben kann.