Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben im September des vergangenen Jahres ein Stück Tarifgeschichte geschrieben. Erstmals wurde für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Metallindustrie eine tariflich abgesicherte Zusatzrente vereinbart.
Der Tarifvertrag Entgeltumwandlung gibt jedem und jeder Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie das Recht, Teile des Einkommens in eine Altersrente umzuwandelnIG Metall. Inzwischen gilt dies auch für die Stahl- und Textil/Bekleidungsindustrie sowie weitgehend für Holz/Kunststoff und das Handwerk. Eine zusätzliche Altersversorgung wurde notwendig, da durch die Rentenreform 2001 das Niveau der gesetzlichen Rente auf 67 Prozent des Nettoarbeitseinkommens gesenkt wurde. Die Rentenlücke soll durch eine staatlich geförderte Zusatzversorgung im Rahmen der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge geschlossen werden.
Dieses neue Feld wollten wir aus sozialpolitischen Gründen nicht allein privaten Versicherungs- und Bankkonzernen überlassen. Zusammen mit Gesamtmetall haben wir daher eine gemeinsame Einrichtung für die Altersrente gegründet: die Metall-Rente. Das Versorgungswerk bietet attraktive Leistungen zu sehr günstigen Konditionen.
Nach unserem Tarifvertrag sind die Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten eine Möglichkeit zur zusätzlichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Einige Unternehmen haben dies schon getan. Wenn es aber bis zum 30. Juni 2002 nicht geschehen ist, kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer den Arbeitgeber schriftlich auffordern, ein solches Angebot zu unterbreiten. Geschieht dies innerhalb von drei Monaten nicht, ist die Entgeltumwandlung im Versorgungswerk Metall-Rente durchzuführen.
Wir fordern euch auf: Informiert euch über die neuen Möglichkeiten. Nehmteuren Anspruch aus dem Tarifvertrag wahr, Lohn- und Gehaltsbestandteile umzuwandeln. Sichert euch eine geförderte Tarifrente im Alter.
Klaus Zwickel Jürgen Peters
|
Entgeltumwandlung Ein gutes AngebotDas Altersvermögensgesetz hat zwei neue Varianten der zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen. Hier eine kurze Zusammenfassung der Unterschiede. 1. Die private Vorsorge 2. Die betriebliche Vorsorge |
![]() |
|
| werden. Wer es
genau wissen will, kann unter Nettoentgeltumwandlung |
Sonderausgabenabzug. Bei der Umwandlung aus dem Nettoeinkommen, also nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, entspricht die Förderung der der privaten Vorsorge (Riester-Förderung). Bruttoentgeltumwandlung |
|
| Was
ist günstiger? Die Bruttoentgeltumwandlung ist zur Zeit für die meisten Beschäftigten mit einem durchschnittlichen Verdienst der günstigere Weg. Warum? Die Steuer- und Beitragsersparnis ist höher als die "Riester-Förderung". Bruttoentgelt kann aber nur in der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Ab 2008 fällt die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge weg. Dann wird die Nettoentgeltumwandlung mit "Riester-Förderung" für viele günstiger. Die Umwandlungsentscheidung ist zunächst für zwölf Monate verbindlich. Dann kann sie je nach persönlicher Lebenssituation in der Höhe und Förderart verändert |
|
| Nachdem Tarifvertrag der IG Metall zur Entgeltumwandlung haben die Beschäftigten die Wahl: Der Arbeitgeber muss ihnen sowohl die Netto- (Riester-Förderung) als auch die Brutto-Entgeltumwandlung mit Steuer- und Beitragsfreiheit (Eichel-Förderung) anbieten. Die Beschäftigten können wählen, welche Förderart die günstigste für sie ist. Der Tarifvertrag erlaubt zudem, zwischen Netto- und Bruttoentgeltumwandlung jährlich zu wechseln. Das hat den großen Vorteil, dass die Beschäftigten sich für die jeweils günstigste Variante entscheiden können. Chancen nutzen Die Beschäftigten bestimmen, welche Einkommensarten sie umwandeln wollen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder andere Entgeltbestandteile. Betriebsrat und Arbeitgeber können dazu Regelungen in einer Betriebsvereinbarung treffen. Produkt wählenDer Arbeitgeber muss zumindest ein Produkt mit Absicherung aller sogenannten biometrischen Risiken anbieten. Darunter sind der Schutz bei Erwerbsminderung, die Hinterbliebenenversorgung und das "Altersrisiko" zu verstehen. Der Arbeitgeber kann die Absicherung dieser Risiken komplett vorsehen oder sie "abwählbar" gestalten. |
Was
tun? Hat der tarifgebundene Arbeitgeber noch keinen Durchführungsweg zur Entgeltumwandlung angeboten, ist er verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Angebot zu unterbreiten, wenn der Beschäftigte seinen Anspruch geltend gemacht hat. Geschieht dies nicht, ist der Arbeitgeber automatisch verpflichtet, die MetallRente. Dann kann zum Beispiel eine ledige Arbeitnehmerin oder ein lediger Arbeitnehmer wählen, ob auf die Hinterbliebenenversorgung verzichtet wird. Gut überlegt sollte aber sein, ob der Schutz bei Erwerbsminderung abgewählt wird.anzubieten. Dies |
gilt für die
Branchen Metall- und Elektroindustrie, Textil- und Bekleidungsindustrie.
Im Stahlbereich ist ein Angebot bis zum 30. September 2002 zu unterbreiten.
Bei Holz und Kunststoff gibt es keine Fristen. Arbeitnehmer, die in einem Betrieb arbeiten, der nicht tarifgebunden ist, haben gleichfalls das Recht auf Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung. Auch sie können ihren Arbeitgeber auffordern, einen Durchführungsweg anzubieten. Selbstverständlich ist auch hier die MetallRente möglich. |
|
|
||
| Die Tarifparteien IG Metall und Gesamtmetall bieten eine besonders attraktive Lösung: die MetallRente. Niedrige Kosten, hohe Sicherheit und vielfältige Wahlmöglichkeiten kennzeichnen das Versorgungswerk der Metall? und Elektroindustrie. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen können auf die MetallRente zurückgreifen. MetallRente bietet drei Durchführungswege für die Entgeltumwandlung: Bei der Direktversicherung wird der Brutto-Umwandlungsbetrag pauschal mit circa 23 Prozent versteuert. Dafür ist die spätere Rente weitgehend steuerfrei. Maximal sind pauschalversteuert 1752 Euro jährlich umwandelbar.
|
Der Arbeitgeber wählt einen oder mehrere Durchführungswege aus. Dazu gibt es in vielen Firmen bereits Betriebsvereinbarungen. Die persönliche Beratung, die Metall-Rente jedem einzelnen Beschäftigten bietet, wird über den Betrieb organisiert. Bei der Metall-Direktversicherung und der Metall-Kasse gibt es zwei Produktarten, zwischen denen die Beschäftigten wählen können: Garantieprodukte Chancenprodukte |
jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es ein interessantes Angebot, da das Geld langfristig angelegt werden kann und hohe Zinsen und Zinseszinsen verspricht. Das Geld ist sicher angelegt, denn die Versicherungsaufsicht, die Wirtschaftsprüfer und der Metall-Renten-Beirat prüfen ständig die Geldanlage. Im Alter von 55 Jahren wird das Geld von hochverzinslichen Anlagen je nach Kapitalmarktsituation auf festverzinsliche umgeschichtet. Dadurch wird sichergestellt, dass mit dem 65. Lebensjahr das Geld nur noch in absolut risikolosen Anlagen investiert ist. Durch diese langfristige Umschichtung über zehn Jahre können auch schlechtere Kapitalmarktsituationen aufgefangen werden. Soziale Standards |
![]() |
MetallRente bietet Produkte sowohl für die Brutto- als auch die Nettoentgeltumwandlung mit den verschiedenen Förderarten an. Vorteil: Ein Wechsel zwischen den Förderarten ist ohne Probleme und Kosten möglich und die Ansprüche sind übertragbar, wenn beide Unternehmen die Metall Rente anbieten. So wird das Sparkapital auf den neuen Arbeitgeber übertragen. |
Herausgeber:
IG Metall-Vorstand, Abteilung Tarifpolitik,
verantwortlich: Antonius Engberding,
Redaktion: Gudrun Obenland, 9/02Quelle: "metall 09/2002"
| |
|
|
(C) 1998 - 2010 - 12 Jahre SoliServ - Betriebsvereinbarungen & Tarifverträge & Community Hosting by KOELN-ONLINE.de |