Arbeitsrecht
Update: Freitag, 1 Januar, 2010 20:13

 

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Arbeitsrecht

Arbeitnehmer sind wirtschaftlich und im Rahmen des Arbeitsvertrags persönlich vom Arbeitgeber abhängig. Deshalb benötigen sie Schutz, den ihnen das Arbeitsrecht gewährt. Dieses Sonderrecht gilt für alle Arbeitnehmer sprich: Arbeiter und Angestellte. Für in Heimarbeit Beschäftigte, die in besonderem Maße wirtschaftlich von ihren Auftraggebern abhängig sind, gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechend teilweise kraft besonderer gesetzlicher Regelung, teilweise analog.

Dabei unterscheidet man zwischen zwei Unterformen des Arbeitsrechts:


Individual-Arbeitsrecht

Das Individual-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.  


Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Recht der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf betrieblicher und vor allem überbetrieblicher Ebene.

Weitere Informationen

 

Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales



 

 

 
 

 

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