Versand von Entscheidungsabdrucken
Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts können hier eingesehen werden. Abdrucke älterer Entscheidungen können über die Pressestelle beim Bundesarbeitsgericht, 99113 Erfurt, angefordert werden.
Für die Versendung der Entscheidungsabdrucke werden Schreibauslagen in Höhe von 0,50 Euro pro Seite erhoben. Die Übersendung von Entscheidungen ist zur Zeit nur auf dem Postweg möglich.
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Anforderung von Entscheidungsabdrucken
Quelle: Bundesarbeitsgericht
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